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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A. Nawrath Büromaschinen

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind Basis aller unserer Angebote, Kaufverträge und
Lieferungen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.

Die Entgegennahme von Lieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer
allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich .
Der Käufer ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Diese Frist beginnt mit
der telefonischen oder schriftlichen Bestellung und endet wenn die bestellte
Ware innerhalb dieser Frist geliefert wird, oder eine Ablehnung dieser
Bestellung erfolgt.

3. Preis und Zahlung

Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager der Verkäufers, sofern nichts anderes
vereinbart wurde. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer und
eventuell anfallende Kosten für Porto und Verpackung hinzu. Sofern keine
abweichende Vereinbarung vorliegt, ist die Zahlung in voller Höhe ohne Abzug
direkt an den Verkäufer z leisten. Die Aufrechnung gegen etwaiger vom Verkäufer
bestrittenen Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus demselben Lieferverhältnis beruht.

4. Lieferzeit und Verzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist
erforderlichenfalls eine Lieferfrist und ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.

Der Käufer kann 14 Tage nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins
oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern,
binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der
Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann der Käufer vom Verkäufer
Verzugsschaden nur verlangen, wenn diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.

Im Falle eines Verzuges kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist
von 10 Tagen unter Hinweis darauf setzen, das er danach die Abnahme der Ware
ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer durch
schriftliche Erklärung vom Kauf zurück treten.

Wird eine verbindliche Lieferfrist oder ein verbindlicher Liefertermin
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit dem Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.

Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Aufruhr oder unverschuldete, erhebliche
Betriebsstörungen verschieben die vereinbarten Termine und fristen um die Dauer
der durch diese Umstände bedingten Lieferstörungen.

5. Verzug des Käufers

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die
Abnahme verweigert, oder vorher ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen,
kann der Verkäufer vom Vertrag zurück treten, oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei
Annahmeversuch kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern,
sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein Schaden endstanden ist. Dem
Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, sind unsere Rechnungen
sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst
auf unsere jeweils älteren Forderungen anzurechnen.

Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 3 % p. a. über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis zu.

Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung.

7. Gefahrenübergang und Abnahme

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Teillieferungen sind
zulässig. Bei Lieferung auf Abruf kann der Verkäufer spätestens 3 Monate nach
Vertragsabschluß die Abnahme verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zu deren vollständigen
Bezahlung vor. Bei Lieferung an Dritte hat der Käufer den Empfänger hierüber zu
informieren. Jeder Standortwechsel sowie der Verlust oder Untergang der Ware ist
dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,
ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung,
Sicherungsübereignung, Vermietung oder Überlassung des Kaufgegenstandes an
Dritte, sowie seine Veränderung zulässig. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere
bei Pfändung der Ware, hat der Käufer dem Verkäufer sofort eine schriftliche
Mitteilung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu machen und den Dritten
unverzüglich auf en Eigentumsvorbehalt der Ware hinzuweisen. Für den Fall der
Weiterveräußerung der Ware durch den Käufer an einen Dritten ist der Käufer
seinerseits verpflichtet, einen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers zu
vereinbaren. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Ware tritt an die Stelle des
Eigentumsvorbehaltes die neue Sache, bzw. die daraus entstandene Forderung.

Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder der
Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit diese nicht von
Dritten eingezogen werden können. Bei vertragswidrigem Verhaltendes Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach
Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch den
Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das
Verbraucherkreditgesetzt anwendbar ist.

9. Gewährleistung

Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung oder
Abholung zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mängel uns spätestens
innerhalb zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei die
rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt. Kaufleute haben alle erkennbaren
Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen spätestens binnen 5 Werktagen nach
Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb von 6
Monaten nach Empfang der Ware und zudem unverzüglich nach deren Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der
angezeigten Beanstandungen zu geben.

Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als
genehmigt. Die vorstehenden Gewährleistungsfristen gelten auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden. Entsprechend gelten sie bei offensichtlich mangelhaft
oder in sonstiger Weise mangelhaft durchgeführten Montagearbeiten.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur
Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der
Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten selbst zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, das die Kaufsache nach einem anderen Ort, als den Erfüllungsort
verbracht wurde.

Schlägt die Mängelbeseitigung mehrfach fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich
diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten oder eine Herabsetzung
des Kaufpreises zu verlangen. Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt. Zugesichert sind nur solche
Eigenschaften, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen im Verhältnis zu Kaufleuten auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer leitenden
Angestellten, im übrigen auch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt
auf typische und vorhersehbare Schäden. Der Käufer ist ferner verpflichtet,
alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu
halten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers in Nützen.

Gerichtsstand ist für beide Seiten Bad Segeberg.

11. Abweichende Vereinbarungen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform um
Vertragsbestandteil zu werden.



© A. Nawrath Büromaschinen
info@an-b.de
Änderungen und Irrtümer vorbehalten